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   OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 394/07   

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https://dejure.org/2008,12432
OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 394/07 (https://dejure.org/2008,12432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2008 - 20 W 394/07 (https://dejure.org/2008,12432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2008 - 20 W 394/07 (https://dejure.org/2008,12432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 BeratHiG, § 305 Abs 1 Nr 1 InsO, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 2503 RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 2504 RVG
    Beratungshilfe: Anfall der erhöhten Geschäftgebühr wegen einer Tätigkeit im Rahmen der Schuldenbereinigung aufgrund eines Anschreibens an den einzigen Gläubiger

  • Judicialis

    BerHG § 3; ; InsO § 305; ; RVG-VV Anlage 1 Nr. 2503; ; RVG-VV Anlage 1 Nr. 2504

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beratungshilfe bei Hinweis auf Schuldenbereinigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wieviele sind mindestens bis zu 5 Gläubiger?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines Rechtsanwalts i.F.d. Anschreibens nur eines Gläubigers im Rahmen der Beratungshilfe zwecks Erreichung einer Kenntnis über die Höhe der Forderung für ein Insolvenzverfahren; Einschlägigkeit der Nr. 2604/ 2504 Vergütungsverzeichnis zu dem Gesetz über die ...

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 19 T 497/06
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 394/07
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hannover, 15.12.2006 - 11 T 85/05

    Festsetzung der Vergütung einer Beratungshilfe; Erstattung einer anwaltlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 394/07
    Diese Anforderungen erfüllt das lediglich Erkundungen einziehende Einzelschreiben keinesfalls (so im Ergebnis auch LG Hannover, JurBüro 2007, 251 ff = Niedersächs. Rechtspfleger 2007, 220, zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, VV 2503 - 2507 Rn 4; zu den Anforderungen an einen Einigungsversuch vgl. MünchKommInsO-Ott (2003), § 305 Rn 16 ff).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Überdies ist die Durchführung des Abhilfeverfahrens, das allein der Entlastung des Beschwerdegerichts dient, nach gefestigter höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung nicht Verfahrensvoraussetzung des Beschwerdeverfahrens (BGH, NJW-RR 2017, 707; OLG Frankfurt a. M., JurBüro 2008, 422; OLG Karlsruhe, BeckRS 2006, 8296; OLG Celle, BeckRS 2021, 10606), so dass das Beschwerdegericht im vorliegenden Fall, in dem sich die angegriffene Entscheidung als rechtmäßig darstellt (vgl. im Einzelnen Ziffer 2.) und deshalb auch im Abhilfeverfahren keine andere Entscheidung hätte ergehen können (OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2002, 30261495; OLG Dresden, BeckRS 2020, 28365), sogleich zur eigenen Sachentscheidung befugt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht unter Hinweis auf Sinn und Zweck des Abhilfeverfahrens - Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekt sowie Entlastung des Beschwerdegerichts - gleichwohl davon aus, dass ein fehlerhaftes oder fehlendes Abhilfeverfahren der Beschwerdeentscheidung nicht entgegensteht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 19 W 23/06, MDR 2006, 1251 = juris, Rn. 17; vgl. ferner OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. August 2002 - 14 W 3/02, MDR 2003, 110 = juris, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 12. September 2003 - 21 W 2186/03, MDR 2004, 291 = juris, Rn. 1; KG Berlin, Beschluss vom 20. September 2007 - 2 W 158/07, JurBüro 2008, 149 = juris, Rn. 5; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21. April 2008 - 20 W 394/07, JurBüro 2008, 422 = juris, Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 20 W 82/23

    Zur Frage der Höhe der anwaltlichen Verfahrensgebühr im Notarbeschwerdeverfahren

    Der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden (vgl. die Nachweise bei Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 572 Rz. 4; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl., § 572 Rz. 5a; vgl. dazu etwa auch BGH NJW-RR 2017, 707; Senat JurBüro 2008, 422, je zitiert nach juris).
  • LG Kassel, 20.04.2009 - 3 T 712/08

    Rechtsanwaltsgebühr für Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans:

    (1) Zutreffend ist das Amtsgericht dabei zunächst davon ausgegangen, dass der Antragsteller eine Tätigkeit i.S.v. Nr. 2504 VV RVG erbracht und insbesondere einen Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung erstellt hat; denn die hierzu erforderliche "gewisse Gesamtschau der Forderungen" sowie "irgendwie geartete ergebnisorientierte Überlegungen zum Lösungsvorschlag" (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2008 - 20 W 394/07; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 17.06.2008 - 1 W 425/05) finden sich in dem von dem Antragsteller vorgelegten "Gläubiger- und Forderungsverzeichnis".
  • LG Duisburg, 06.08.2013 - 7 T 114/13

    Drittauskunft, Vermögensauskunft

    Die Kammer konnte über die unmittelbar beim Landgericht eingelegte Beschwerde entscheiden, ohne die Sache zuvor an das Amtsgericht zum Zwecke der Durchführung des Abhilfeverfahrens abzugeben, da das Abhilfeverfahren nicht Verfahrensvoraussetzung des Beschwerdeverfahrens ist (OLG Stuttgart MDR 2003, 110; OLG Frankfurt JurBüro 2008, 422).
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